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  #31 (Permalink)
Alt 17.02.2008, 11:26
In Gedenken
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: San Miguel
Beiträge: 198
Abgegebene Danke: 105
Erhielt 72 Danke für 49 Beiträge
...........ich kenne auch ein paar eltern, die deutsches kindergeld erschlichen haben, wo die kinder hier geboren wurden und hier leben.........

so schwer scheint das gar nicht zu sein.........

nur so nebenbei

lG
brujita
brujita ist offline  
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  #32 (Permalink)
Alt 17.02.2008, 14:07
Mencey
 
Benutzerbild von Liza
 
Registriert seit: 28.03.2007
Ort: Tazacorte
Beiträge: 423
Abgegebene Danke: 469
Erhielt 350 Danke für 151 Beiträge
Deutsches Kindergeld

Entschuldigung Birgit
Liza ist offline  
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  #33 (Permalink)
Alt 17.02.2008, 15:56
Teneriffa Conquistador
 
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 5
Erhielt 11 Danke für 11 Beiträge
Zitat:
Zitat von birgit_österreich Beitrag anzeigen
Nur noch einmal zur Erinnerung: Mir ging es um die Verifizierung einer Aussage eines deutschen Arbeitsamtes, das ja für Kindergeldzahlungen zuständig ist. Es geht hier also nicht um Betrug oder Hinterziehung !
Ich habe das schon begriffen!
Hat es bis morgen Mittag Zeit?
warum-nicht-TF ist offline  
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  #34 (Permalink)
Alt 20.02.2008, 09:49
Teneriffa Conquistador
 
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 5
Erhielt 11 Danke für 11 Beiträge
Tut mir leid, es hat etwas gedauert, aber ich wollte es fundiert.
Kindergeld kann man in Deutschland, wenn man nicht gerade im öffentlichen Dienst tätig ist, nach zwei gesetzlichen Grundlagen bekommen,
nach dem Einkommensteuergesetz oder
nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Die Rechtsvorschriften sind im wesentlichen gleich, aber es gibt zarte Unterschiede.
Sehr kompetente Mitarbeiter einer Familienkasse haben mir gesagt: Es gibt das und das und das, und wenn es so nicht geht, geht es vielleicht so: Ohne einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen: keine verbindliche Auskunft.
So hätte ich, als ich noch im Berufsleben stand, auch geantwortet.
Fest steht, dass man, bei Vorliegen der Voraussetzungen, das Kindergeld sogar bis zu 4 Jahren rückwirkend bekommen kann.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird zumindest in dem Amt, bei ich mich informiert habe (ich denke mal: in allen anderen auch), gerade bei Aufenthalten im Ausland sehr gründlich geprüft. Auf keinen Fall reicht es, eine "Adresse" in Deutschland zu haben. Man muss eine Wohnung haben (Wohnung heißt nach der Rechtsprechung oberster Gerichte, komplett eingerichtet, von jetzt auf gleich nutzbar, darf nicht untervermietet sein etc.) es gibt zeitliche Begrenzungen und so weiter und so fort.
Wenn also Deine Freundin diese Auskunft bekommen hat, war es nicht grundsätzlich falsch. Aber man hat ihr sicherlich gesagt: Hier ist das Formular, stellen Sie einen Antrag.
N.B. Das telefonische Auskunfteinholen bei verschiedenen Ämtern ist eintönig und relativ nutzlos. Fast alle Kinderdenstellen/Familienkasse in Deutschland haben eine zentrale Nummer (01801-526337) , egal ob in Passau oder in Bad Oldesloe. Man landet immer an der gleichen Stelle, fast wie bei einem Callcenter, nur dass die Gesprächsteilnehmer vom Fach sind. Aber nie bei einem entscheidungsbefugten Sachbearbeiter.
2. N.B. Mir erschließt sich die Problematik, zu deren Lösung von verschiedenen Forums-Teilnehmern offenbar mehrere Arbeits- und Jugendämter angegangen wurden, nicht so ganz.
warum-nicht-TF ist offline  
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  #35 (Permalink)
Alt 20.02.2008, 11:01
Mencey
 
Benutzerbild von Gonzo
 
Registriert seit: 27.09.2007
Ort: Santa Ursula
Beiträge: 293
Abgegebene Danke: 140
Erhielt 230 Danke für 98 Beiträge
Ich bin zwar absolut kein Spezialist
und habe noch nie irgendwelche Begünstigungen
von einem Staat erhalten aber wenn man ganz
normale Logik einsetzt muss es doch so sein:

Dort wo man lebt, seinen Lebensmittelpunkt hat
versteuert man sein Einkommen und auch nur von
diesem Land kann man Vergünstigungen oder
Hilfen erwarten, nur die reine Staatsangehörigkeit
kann da nicht ausreichen.

Ergo: Wenn ich als deutscher Staatsbürger in Spanien
oder sonst wo lebe, dort an meinem Erstwohn/Steuerwohnsitz
mein Einkommen versteuere, habe ich auch von Deutschland
nichts zu erwarten. Wäre auch absurd.

Das ist im Prinzip dasselbe mit den Anfragen
nach Reisevergünstigungen innerhalb Spaniens.
Es reicht halt eben auch nicht aus hier ein Ferienhaus
zu besitzen oder dreimal im Urlaub hier gewesen zu sein
um billiger von TF nach GC zu fliegen. Auch hierfür ist
es notwendig sein Geld hier zu versteuern.

Der Herr nimmt und der Herr gibt.
Gonzo ist offline  
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gonzo für den nützlichen Beitrag:
Santana (20.02.2008), zauberin60 (20.02.2008)
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  #36 (Permalink)
Alt 20.02.2008, 11:40
Moderator
 
Benutzerbild von Santana
 
Registriert seit: 08.02.2007
Ort: Tenerife Sur y Willemstad/Curacao
Beiträge: 12,273
Abgegebene Danke: 3,718
Erhielt 4,020 Danke für 2,684 Beiträge
Zitat:
Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen

Das ist im Prinzip dasselbe mit den Anfragen
nach Reisevergünstigungen innerhalb Spaniens.
Es reicht halt eben auch nicht aus hier ein Ferienhaus
zu besitzen oder dreimal im Urlaub hier gewesen zu sein
um billiger von TF nach GC zu fliegen. Auch hierfür ist
es notwendig sein Geld hier zu versteuern.

Der Herr nimmt und der Herr gibt.
Gonzo@ stimm ich Dir volkommen zu
Santana ist offline  
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  #37 (Permalink)
Alt 20.02.2008, 18:22
Teneriffa Conquistador
 
Benutzerbild von Andreas38400
 
Registriert seit: 07.10.2007
Ort: Puerto de la Cruz
Beiträge: 72
Abgegebene Danke: 37
Erhielt 33 Danke für 17 Beiträge
Zitat:
Zitat von Santana Beitrag anzeigen
Gonzo@ stimm ich Dir volkommen zu
Das mit den verbilligten Fluegen stimmt vielleicht vom moralischen Standpunkt schon - rein formal kann sich aber doch jeder, der hier ein Ferienhaus besitzt im Ayuntamiento einschreiben, bekommt dann nach 2 bis 3 Tagen seine Bescheinigung (empadronamiento oder dann auch eine tarjeta de viaje) und kann so zu verguenstigtem Tarif von TF nach GC. Auch wenn er eigentlich nur eine Woche hier ist. Oder irre ich mich da jetzt total? Wer prüft nach, ob der Ferienhausbesitzer mindestens 181 Tage im Jahr auf der Insel ist? Dass es nicht legal ist, steht auf einem anderen Blatt... Ähnlich wird das auch mit dem Kindergeld sein, denke ich.
Gruss
Andreas
Andreas38400 ist offline  
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  #38 (Permalink)
Alt 20.02.2008, 18:39
Mencey
 
Benutzerbild von Gonzo
 
Registriert seit: 27.09.2007
Ort: Santa Ursula
Beiträge: 293
Abgegebene Danke: 140
Erhielt 230 Danke für 98 Beiträge
Hallo Andreas,

wurde die vielen letzten Jahre in der Praxis auch
so vollzogen. Letztes Jahr haben die Gemeinden
per Dekret richtig eines auf die Mütze bekommen,
da diese falscher Weise jedem der gemeindlich gemeldet
war das berühmte "certificado de residencia para viajar"
ausgestellt haben. Dürfen hätten die Gemeinden das
nicht, da Sie dieses nur an Leute die Ihren ersten
Wohnsitz und nicht den zweiten oder dritten hier haben
ausstellen dürfen.
Mir ist das persönlich wurscht wer billig fliegt oder nicht,
habe mich aber mit der Gemeinde Santa Ursula richtig
gefetzt, da diese mir das cert. für meine Kinder
nicht ausstellen wollten und die sind hier geboren.
Habe mir dann alle Dekrete, Boletine, etc zusammengesucht
um die Gemeinde in die Knie zu zwingen, was letztendlich auch
gelungen ist, nachdem ich mich bis ins Vorzimmer des Bürgermeisters
vorgeschumpfen habe. Jetzt bin ich was das angeht wirklich wissend.
Gonzo ist offline  
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