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  #11 (Permalink)
Alt 06.02.2012, 12:06
Holly12
Gast
 
Beiträge: n/a
Bürokratie?

Wenn man/frau in D gemeldet bleibt, fallen hier aber Kosten an, etwa für GEZ und Strom etc. - auch wenn man sich das ganze Jahr nicht in D aufhält. Und der Krankenkasse ist es egal, wo man gemeldet ist, Europa sei dank, ist nur ein Adresswechsel.

Ich wollte Bürokratie reduzieren und nicht in Spanien noch einen Steuerberater bezahlen nur für ein Formular - wo ich doch definitiv keine Steuern zahle und keine zu zahlen habe.

Also Ihr Kenner der Lage, bitte: wann muss man das (Nicht)residenten-Steuerformular unbedingt haben, bzw. für was (Immokauf, Kontoeröffnung (Giro oder auch Spar) oder ...?) Oder kann man (wie?) in Ten leben und darauf verzichten?
 
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  #12 (Permalink)
Alt 06.02.2012, 13:43
Zugereister
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Kiel / Puerto
Beiträge: 49
Abgegebene Danke: 7
Erhielt 21 Danke für 10 Beiträge
| Wann muss man...

Exakte Auskünfte wirst Du nur von einem Steuerberater o.ä. bekommen...

Ein paar Hinweise standen neulich im "Wochenblatt":

http://www.wochenblatt.es/1000003/10...5/article.html

Gruss, Holger
HolgerP ist offline  
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Conny L. (10.03.2012), donaromy (26.02.2012), roseflower (06.02.2012)
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  #13 (Permalink)
Alt 06.02.2012, 15:19
Mencey
 
Benutzerbild von Perenquen
 
Registriert seit: 15.09.2011
Ort: Niedersachsen (Tor zur Südheide) / Puerto de la Cruz
Beiträge: 358
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@ Holly12

... steuerpflichtig bist du mit deinem Welteinkommen im Land deines gewöhnlichen Aufenthalts - und zwar unabhängig vom Meldestatus.

Das gewöhnliche Aufenthaltsland ist das Land, in dem du dich 183 Tage und mehr aufgehalten hast. In anderen Ländern (Heimatland und Drittländer) gezahlte Steuern kannst du ggf. auf die Steuer im gewöhnlichen Aufenthaltsland anrechnen lassen, aber steuerpflichtig bist du im Land deines gewöhnlichen Aufenthalts.

Zahlst du zwar Steuern in D, verbringst aber mehr als 183 Tage in E und gibst in E keine Steuererklärung ab, begehst du eine Steuerstraftat. Einzelheiten, Sonderfälle und Ausnahmen regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und E.

Geändert von Perenquen (06.02.2012 um 15:25 Uhr)
Perenquen ist offline  
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donaromy (26.02.2012), roseflower (06.02.2012)
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  #14 (Permalink)
Alt 06.02.2012, 17:06
Holly12
Gast
 
Beiträge: n/a
Steuer im Ausland

Auf einem spanischen Konto liegende "Kröten" sind garantiert nicht steuerpflichtig, höchstens die Zinsen davon.
und:
Für die Besteuerung der sogenannten Auslandsrentner ist immer das Finanzamt Neu-Brandenburg zuständig, auch wenn sie über 183 Tage oder ganz im Ausland leben. Es sei denn, diese Rentner haben noch weiteres Einkommen neben der Rente - also Zinseinkünfte, Nebenjob etc.
guck: www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Möglich, dass man als Rentner-Resident in E dann eine Mini-Steuererklärung abgeben muss, wo dann in allen Zeilen Null steht, nur wegen der Bürokratie. Aber da man als Rentner in D meist auch schon von der Steuererklärung befreit wird (auf Antrag), wird das in E auch so sein. Und als Nicht-Resident (unter 181 Tage Aufenthalt) sicher nicht, man ist dann nur ein Langzeit-Tourist.

Die oben im Thread angegebenen Formulare habe ich inzwischen studiert, scheinen mir mit meinen Spanisch-Kenntnissen für die Steuern um Immobilien zu sein, also Grundsteuer und Steuer auf Mieteinkünfte, nicht generelle Steuererklärung für Residenten/Nichtresidenten. ???
Das würde für das Mieten statt Kaufen sprechen.
 
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roseflower (06.02.2012)
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  #15 (Permalink)
Alt 06.02.2012, 19:17
Mencey
 
Benutzerbild von Perenquen
 
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Beiträge: 358
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@Holly12

... nichts für ungut, Holly12. Du hast noch eine ganze Reihe Schularbeiten vor dir. Kannst es aber auch so wie viele Landsleute in Spanien halten.

Mein Rat: Setz dich mit dem von dir genannten Finanzamt in Verbindung und lege deinen individuellen Sachverhalt dar (Einkunftsarten, Wohnsitz/gewöhnliches Aufenthaltsland). Die Neubrandenburger sagen dir dann, wem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht.

Nach meinem Kenntnisstand sind ausschließlich Pensionen (Bund, Länder, Kommunen und ggf. KdÖR) per se in D zu versteuern.

Beste Grüße, Perenquén
Perenquen ist offline  
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  #16 (Permalink)
Alt 07.02.2012, 12:12
Mencey
 
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  #17 (Permalink)
Alt 07.02.2012, 15:32
Mencey
 
Benutzerbild von LaTorre
 
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Wenn in dem sonst eigentlich ungenutzten Haus/Wohnung Besucherverkehr ( Familie/befreundtete oder sonstige Urlauber, von denen man annehmen könnte, daß sie für die Nutzung bezahlen ) festgestellt wird ( von einem lieben, aber bösen Nachbarn, jaja ), dann kann man auch noch zu anderen Steuern veranlagt werden, auch in Bringschuld.

Aber auch noch nicht bebaute Grundstücke unterliegen dem I.B.I, Impuesto sobre Bienes Inmuebles.
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roseflower (07.02.2012)
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  #18 (Permalink)
Alt 07.02.2012, 16:59
Mencey
 
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Zitat:
Zitat von Holly12 Beitrag anzeigen
Auf einem spanischen Konto liegende "Kröten" sind garantiert nicht steuerpflichtig...
Natürlich nicht unbedingt, sie sind ja schon meldepflichtig bei der Überweisung aus Deutschland; das macht die Bank automatisch. Und bei Bareinzahlung muss man sagen, woher die "Kröten" stammen.
toyka ist offline  
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  #19 (Permalink)
Alt 07.02.2012, 19:29
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Zitat:
Zitat von toyka Beitrag anzeigen
Wer als Nicht-Resident eine Wohnung/Haus auf TF besitzt ist steuerpflichtig. Steuerschulden sind in Spanien Bringschulden, also "sich selbst melden" ist angesagt.
Wie sind da die Termine?
HolgerP ist offline  
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  #20 (Permalink)
Alt 07.02.2012, 20:03
Mencey
 
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Ist was für Finanzberater, da jede Gemeinde andere Sätze berechnet.

http://es.wikipedia.org/wiki/Impuest...enes_Inmuebles
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