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07.01.2012, 00:38
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Gast
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Eigengebrauch nach Erwerb der Immobilie
Liebe Forumsmitglieder
Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?
M. f. G. HannesHa
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07.01.2012, 09:29
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Mencey
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was willst du uns damit sagen oder was genau ist deine Frage ????
Wenn du einen Immobilie kaufst kannst du auf TF genauso einziehen wie in D auch ..... 
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 wir waren vom 2. bis 27. März in Puerto...... aber wir kommen wieder !!
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Bitte verratet nicht, dass ich sie angeschmiert hab, sonst wird das alte Luder sauer.
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07.01.2012, 09:45
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Mencey
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Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?
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Folgender Benutzer sagt Danke zu LaTorre für den nützlichen Beitrag:
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07.01.2012, 10:59
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Gast
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Vielen Dank erst x ... für die promte Reaktion ;-)
"Eigengebrauch" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
In DE z.b. ist es so das der neue Eigentümer der das Objekt gekauft hat bei eindeutiger "Eigennutzung" eine 3 Monatige Kündigungsfrist an setzen kann, (und auch Recht bekommt) unabhängig vom Mietvertag des Mieters mit den Vorbesitzer.
Dies ergeht zwingend nach mehreren Präzedenzfällen in DE.
Meine frage bezieht sich aber nicht auf Spanisches Recht sondern auf Kanarische Reglements.
Eindeutig wären da Aussagen welche juristisch verankert sind, oder was auch sehr Hilfreich wäre, Erfahrungen aus dem eigenen Fundus, oder Beispiele die tatsächlich statt gefunden haben.
M. f. G.,
HannesHa
Zitat:
Zitat von LaTorre
Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?
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07.01.2012, 11:25
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Mencey
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also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???
Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.
Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.
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07.01.2012, 11:40
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Gast
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"Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...
M. f. G.,
HannesHa
Zitat:
Zitat von surfer1010
also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???
Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.
Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.
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07.01.2012, 12:00
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Mencey
Registriert seit: 09.11.2007
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Zitat:
Zitat von hannesha
"Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...
M. f. G.,
HannesHa
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wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.
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07.01.2012, 12:54
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Gast
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"Es hört doch jeder nur, was er versteht."
Danke "Surferxxx" für den tiefen Einblick in deine Persönlichkeit.
M. f. G.,
HannesHa
Zitat:
Zitat von surfer1010
wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.
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07.01.2012, 13:43
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Mencey
Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Ingolstad/Donau - im Winter >> Playa Paraiso/Adeje
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Erhielt 3,181 Danke für 993 Beiträge
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Hallo Hannesha,
ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
Behörden anmelden.
Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
bei der Gemeinde gemeldet.
Gruß Franz
Zitat:
Zitat von hannesha
Liebe Forumsmitglieder
Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?
M. f. G. HannesHa
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu bayernfranz für den nützlichen Beitrag:
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07.01.2012, 14:01
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Gast
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Haaallooo Franz
In DE konnte es passieren das man eine Wohnung gekauft hat u. nicht einziehen durfte, bis vor wenigen Jahren.
Hatte der Mieter auch noch Kinder, bekam man beim Gericht nicht das Recht in seine neu erworbene Immobilie ein zu ziehen, u. schon gar nicht die Gelegenheit die Immobilie zu renovieren u. neu zu vermieten.
Wie das so auf Tene... gehandhabt wird wollte ich wissen.
Ich will ja nur wissen was auf mich zu kommt wenn da ein Mieter mit einen langjährigen Mietvertag wohnt, ob u. wie schnell dann meine Eltern einziehen können so bald die Immo meinen Eltern gehört.
Ich bin mir sicher das es den einen oder anderen Forianer gibt der da bescheid weiß.
Mit Sicherheit werde ich diese Info nur über einen Kanarischen Anwalt erhalten.
Ich wollte doch nur x etwas Vorschnuppern ohne gleich einen Anwalt in Bewegung zu setzen.
Danke für die Nachfrage.
I biin halt ein Sensiberl, manchx...
Asche auf mein Haupt.
Zitat:
Zitat von bayernfranz
Hallo Hannesha,
ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
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Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
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Gruß Franz
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