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  #1 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 00:38
hannesha
Gast
 
Beiträge: n/a
Eigengebrauch nach Erwerb der Immobilie

Liebe Forumsmitglieder
Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?

M. f. G. HannesHa
 
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  #2 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 09:29
Mencey
 
Benutzerbild von surfer1010
 
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was willst du uns damit sagen oder was genau ist deine Frage ????

Wenn du einen Immobilie kaufst kannst du auf TF genauso einziehen wie in D auch .....
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wir waren vom 2. bis 27. März in Puerto...... aber wir kommen wieder !!


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Frau Tasta Tur
Musterstrasse 11
11111 Musterstadt

Bitte verratet nicht, dass ich sie angeschmiert hab, sonst wird das alte Luder sauer.
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  #3 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 09:45
Mencey
 
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Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?
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  #4 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 10:59
hannesha
Gast
 
Beiträge: n/a
Vielen Dank erst x ... für die promte Reaktion ;-)

"Eigengebrauch" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
In DE z.b. ist es so das der neue Eigentümer der das Objekt gekauft hat bei eindeutiger "Eigennutzung" eine 3 Monatige Kündigungsfrist an setzen kann, (und auch Recht bekommt) unabhängig vom Mietvertag des Mieters mit den Vorbesitzer.
Dies ergeht zwingend nach mehreren Präzedenzfällen in DE.
Meine frage bezieht sich aber nicht auf Spanisches Recht sondern auf Kanarische Reglements.
Eindeutig wären da Aussagen welche juristisch verankert sind, oder was auch sehr Hilfreich wäre, Erfahrungen aus dem eigenen Fundus, oder Beispiele die tatsächlich statt gefunden haben.

M. f. G.,

HannesHa

Zitat:
Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?
 
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  #5 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 11:25
Mencey
 
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also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???

Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.

Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.
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  #6 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 11:40
hannesha
Gast
 
Beiträge: n/a
"Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...

M. f. G.,

HannesHa

Zitat:
Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen
also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???

Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.

Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.
 
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  #7 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 12:00
Mencey
 
Benutzerbild von surfer1010
 
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Zitat:
Zitat von hannesha Beitrag anzeigen
"Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...

M. f. G.,

HannesHa
wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.
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Perenquen (07.01.2012)
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  #8 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 12:54
hannesha
Gast
 
Beiträge: n/a
"Es hört doch jeder nur, was er versteht."

Danke "Surferxxx" für den tiefen Einblick in deine Persönlichkeit.

M. f. G.,

HannesHa

Zitat:
Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen
wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.
 
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  #9 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 13:43
Mencey
 
Benutzerbild von bayernfranz
 
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Hallo Hannesha,

ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
Behörden anmelden.
Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
bei der Gemeinde gemeldet.

Gruß Franz
Zitat:
Zitat von hannesha Beitrag anzeigen
Liebe Forumsmitglieder
Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?

M. f. G. HannesHa
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donaromy (09.01.2012)
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  #10 (Permalink)
Alt 07.01.2012, 14:01
hannesha
Gast
 
Beiträge: n/a
Haaallooo Franz

In DE konnte es passieren das man eine Wohnung gekauft hat u. nicht einziehen durfte, bis vor wenigen Jahren.
Hatte der Mieter auch noch Kinder, bekam man beim Gericht nicht das Recht in seine neu erworbene Immobilie ein zu ziehen, u. schon gar nicht die Gelegenheit die Immobilie zu renovieren u. neu zu vermieten.
Wie das so auf Tene... gehandhabt wird wollte ich wissen.
Ich will ja nur wissen was auf mich zu kommt wenn da ein Mieter mit einen langjährigen Mietvertag wohnt, ob u. wie schnell dann meine Eltern einziehen können so bald die Immo meinen Eltern gehört.
Ich bin mir sicher das es den einen oder anderen Forianer gibt der da bescheid weiß.
Mit Sicherheit werde ich diese Info nur über einen Kanarischen Anwalt erhalten.
Ich wollte doch nur x etwas Vorschnuppern ohne gleich einen Anwalt in Bewegung zu setzen.

Danke für die Nachfrage.
I biin halt ein Sensiberl, manchx...
Asche auf mein Haupt.


Zitat:
Zitat von bayernfranz Beitrag anzeigen
Hallo Hannesha,

ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
Behörden anmelden.
Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
bei der Gemeinde gemeldet.

Gruß Franz
 
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