wenn ich resident auf den kanaren bin und ein auto auf dem spanischen festland kaufe,kann ich das dann auf dem spanischen festland auf meine kanarenadresse zulassen.
das fahrzeug soll auf dem festland verbleiben.
waere sehr dankbar,wenn da jemand erfahrungen hat.
lieben gruss wigmar
Seitdem die Regionalkennung der Fahrzeuge nicht mehr am Kennzeichen abzulesen ist ( auch das TF hier verschwindet langsam ), merkt niemand mehr, wieviele Autos vom Festland hier herumfahren und wieviele kanarische dort.
Nicht zu vernachlässigen sind die Zahlungen an Steuer und Versicherung, und die Vorführung beim ITV/TÜV.
Auch muss auf der Versicherungspolice der habituale Fahrzeugführer vermerkt werden, wenn man es nicht selbst ist, sonst ist der Versicherungsschutz weg.
Toleranz ist die Voraussetzung für jegliches Zusammenleben !
¡ El listo más listo, tendrá que reconocer que siempre habrá otro aún más listo !
Try to take it easy ! Make the best of your situation !
Seitdem die Regionalkennung der Fahrzeuge nicht mehr am Kennzeichen abzulesen ist ( auch das TF hier verschwindet langsam ), merkt niemand mehr, wieviele Autos vom Festland hier herumfahren und wieviele kanarische dort.
Nicht zu vernachlässigen sind die Zahlungen an Steuer und Versicherung, und die Vorführung beim ITV/TÜV.
Auch muss auf der Versicherungspolice der habituale Fahrzeugführer vermerkt werden, wenn man es nicht selbst ist, sonst ist der Versicherungsschutz weg.
danke torre
rumfahren ,kann man sicher schon ,mit in spanien zugelassen autos auf den kanaren.
es ist nur die frage ,ob ich ein fahrzeug mit wohnadresse festland ,auf den kanaren zulassen kann.
und ungekehrt.
lg. gruss wigmar
Also, mein Bekannter hat ein Fahrzeug in Madrid erworben und es dort gleich per Gestoria auf eine Kan. Adresse ummelden lassen. Daß er dann das Auto auch hergebracht hat, ist da ohne Bedeutung. Genausogut hätte er es auch dort lassen können, unter Einhaltung der schon genannten Auflagen.
Toleranz ist die Voraussetzung für jegliches Zusammenleben !
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Also, mein Bekannter hat ein Fahrzeug in Madrid erworben und es dort gleich per Gestoria auf eine Kan. Adresse ummelden lassen. Daß er dann das Auto auch hergebracht hat, ist da ohne Bedeutung. Genausogut hätte er es auch dort lassen können, unter Einhaltung der schon genannten Auflagen.
hallo torre ,danke fuer deine muehe ,dann scheint das ummelden wohl moeglich zu sein.
viele gruesse von la palma wigmar