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  #1 (Permalink)
Alt 06.07.2011, 17:00
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Ist EU-Übereinstimmungserklärung für PKW erforderlich?

Ich habe jetzt von einem Opelhändler erfahren, dass es für meinen Opel Omega Caravan aus dem Jahr 2000 keine EU-Übereinstimmungserklärung gibt. Ich sollte den alten Brief nutzen.

Wie ist das bei der Anmeldung auf Teneriffa? Muss diese Bescheinigung vorhanden sein?

Gruß aus Schleswig-Holstein (noch!)

Thomas
Schleswigholsteiner ist offline  
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  #2 (Permalink)
Alt 06.07.2011, 18:52
Mencey
 
Benutzerbild von Jurgen B
 
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Ist das Deinem Opelhaendler vom Werk mitgeteilt worden oder hat er Dir das einfach so mitgeteilt? Ich war mal im Opel Kundenservice und kann mir das so ganz nicht vorstellen.
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Jurgen B ist offline  
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  #3 (Permalink)
Alt 06.07.2011, 21:01
Mencey
 
Benutzerbild von Jurgen B
 
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Zitat:
Zitat von Jurgen B Beitrag anzeigen
Ist das Deinem Opelhaendler vom Werk mitgeteilt worden oder hat er Dir das einfach so mitgeteilt? Ich war mal im Opel Kundenservice und kann mir das so ganz nicht vorstellen.


http://www.auswandern.com/Auto-Zulas...62.0.html#c964
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Jurgen B ist offline  
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  #4 (Permalink)
Alt 07.07.2011, 07:06
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So wirklich wußten die Opelaner nicht, wie das ist, hatte ich so im Gefühl.

Bleibt immer noch die grundsätzliche Frage: Ist eine EU-Übereinstimmungserklärung zwingend erforderlich?
Schleswigholsteiner ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 07.07.2011, 08:01
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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Zitat:
Zitat von Schleswigholsteiner Beitrag anzeigen
Ist eine EU-Übereinstimmungserklärung zwingend erforderlich?

Nein.

Wenn du sie hast, entfällt aber eine u.U. teure und langwierige Homologationsuntersuchung durch einen spanischen Ingenieur.
Meines Wissens muss dafür extra ein zuständiger Sachverständiger vom Festland eingeflogen werden, ist aber möglich, dass sich das schon wieder geändert hat.

Aber diese Untersuchung brauchst du für die spanische Zulassung bei fehlender Bescheinigung auf jeden Fall, und wenn dann irgendwelche Bauteile (z.B. Scheinwerfer aus Mexico) nicht mit den EU-Bestimmungen übereinstimmen oder der Sachverständige glaubt, dass sie dies nicht tun, dann wartest du ggf. lange auf eine endgültige Überprüfung oder musst zugelassene Teile beschaffen und einbauen lassen oder, oder, oder.

Also besser nochmal eingehend bei Opel nachfragen, am besten direkt beim Werk.




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http://www.brodde-foto.com/

.



Ulrich ist offline  
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  #6 (Permalink)
Alt 07.07.2011, 08:32
Mencey
 
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Erhielt 449 Danke für 301 Beiträge
Vermutlich basiert die Händleraussage auf der nachfolgenden Mitteilung.

EWG-Übereinstimmungserklärung
Auch - COC-Papier - genannt.
Allgemeine Betriebserlaubnisse, die von Mitgliedsstaaten der EU auf der Grundlage der EWG-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG bzw. 98/14/EG für Fahrzeuge ausgestellt wurden, werden in jedem Mitgliedstaat anerkannt. Sie ersetzen die nationale allgemeine Betriebserlaubnis.
Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 StVZO braucht demnach für ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis beantragt werden, wenn eine EWG-Übereinstimmungserklärung vorliegt. Bis zum 30.09.2005 wurde der Fahrzeugbrief wird auf der Grundlage der technischen Angaben der Übereinstimmungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie bediente sich dazu einer speziellen Ausfüllanleitung (VKBL-Verlautbarung Nr. 93 vom 15. Juni 1999, S. 402). Ab 01.10.2005 sind die Codes zu den technischen Angabe in der EWG-Übereinstimmungserklärung und in der neuen Zulassungsbestätigung Teil I nahezu identisch und können dadurch von den Zulassungsbehörden einfacher übernommen werden.

HINWEIS: Bei der Zulassung ist die Feststellung der Schlüsselnummer der Schadstoffklasse des Fahrzeuges Voraussetzung. In einigen EG-Übereinstimmungserklärungen sind leider die notwendigen Angaben dazu nicht enthalten. Deshalb kann das korrekte Schadstoffverhalten Ihres Fahrzeuges nicht dem Finanzamt übermittelt werden, mit der Folge, dass Sie mit dem höchsten Steuersatz rechnen müssen. Wenn Sie eine korrekte Eintragung wünschen, müßten Sie entweder auf eigene Kosten ein technisches Gutachten erstellen lassen (Techn. Prüfstelle, z. B. DEKRA), oder eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorlegen.

Hier noch ein Auszug aus der EWG-Richtlinie 70/156/EWG:

Artikel 6
Übereinstimmungsbescheinigung
(1) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Fahrzeug-
Typgenehmigung legt jedem entsprechend dem genehmigten Typ her-
gestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine Übereins-
timmungsbescheinigung nach einem der Muster des Anhangs IX bei. Im
Fall von unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeugen füllt der
Hersteller nur diejenigen Angaben auf der Rückseite der Übereinstim-
mungsbescheinigung aus, die aufgrund der laufenden Genehmigungs-
stufe zu ergänzen und zu ändern sind, und fügt gegebenenfalls dieser
Bescheinigung alle Übereinstimmungsbescheinigungen aus früheren Ge-
nehmigungsstufen bei.
▼M12
Die Übereinstimmungsbescheinigung muß fälschungssicher sein. Zu
diesem Zweck muß für den Druck Papier verwendet werden, das ent-
weder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das
Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält.
▼M6
(2) Die Mitgliedstaaten können jedoch zum Zweck der Besteuerung
oder Zulassung des Fahrzeugs verlangen, daß andere als die in Anhang
IX aufgeführten Angaben zusätzlich auf der Übereinstimmungsbeschei-
nigung gemacht werden, sofern diese ausdrücklich in der Beschrei-
bungsmappe enthalten sind oder daraus durch einfache Berechnung ab-
geleitet werden können. Hiervon sind die Kommission und die anderen
Mitgliedstaaten mindestens drei Monate im voraus zu unterrichten.
Die Mitgliedstaaten können auch verlangen, daß die Übereinstimmungs-
bescheinigung nach Anhang IX so ergänzt wird, daß die erforderlichen
und ausreichenden Angaben zum Zweck der Besteuerung und Zulas-
sung durch die zuständigen nationalen Behörden hervorgehoben werden.
(3) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Typgeneh-
migung für ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit ver-
sieht alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten
Bauteile bzw. selbständigen technischen Einheiten mit seinem Firmen-
namen oder Firmenzeichen, der Typbezeichnung und/oder, wenn dies in
der Einzelrichtlinie vorgeschrieben ist, dem Genehmigungszeichen oder
der Nummer der Typgenehmigung. Im letztgenannten Fall bleibt es dem
Hersteller jedoch freigestellt, den Firmennamen, das Firmenzeichen oder
die Typbezeichnung nicht anzubringen.
(4) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Genehmi-
gungsbogens, der für ein Bauteil oder eine selbständige technische Ein-
heit Verwendungsbeschränkungen gemäß Artikel 4 Absatz 4 enthält,
liefert mit jedem hergestellten Bauteil bzw. jeder selbständigen techni-
schen Einheit ausführliche Angaben über diese Beschränkungen und
gibt Vorschriften für den Einbau an.

Quelle Internet

Endeffektlich wird die Angelegenheit auf Ulrichs Hinweis hinauslaufen.
__________________
Am Anfang war der Gedanke - dann rattern die Neuronen. © bugsi

Geändert von bugsi (07.07.2011 um 08:36 Uhr)
bugsi ist offline  
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  #7 (Permalink)
Alt 08.07.2011, 11:08
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Erhielt 17 Danke für 8 Beiträge
So, ich habe nun für beide Fahrzeuge bei den Herstellern eine EWG-Bescheinigung beantragt. Kosten 130 € für beide

Aber ist wohl billiger als ein neues Gutachten ...
Schleswigholsteiner ist offline  
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  #8 (Permalink)
Alt 08.07.2011, 14:35
Guanche
 
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Ort: Planet Erde
Beiträge: 213
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Erhielt 176 Danke für 78 Beiträge
Zitat:
Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
Nein.

Wenn du sie hast, entfällt aber eine u.U. teure und langwierige Homologationsuntersuchung durch einen spanischen Ingenieur.
Meines Wissens muss dafür extra ein zuständiger Sachverständiger vom Festland eingeflogen werden, ist aber möglich, dass sich das schon wieder geändert hat.

.
Woher hast Du das denn? Die Bescheinigung können diverse Ingenieurbüros in Santa Cruz für 60 oder waren es 90 EUR? machen. Das dauert 2 Tage, je nachdem, wie freundlich man die Dringlichkeit des Anliegens erörtert.
__________________
Geniesse den Augenblick, denn der Augenblick ist Dein Leben.
Sophie ist offline  
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  #9 (Permalink)
Alt 08.07.2011, 15:32
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
Woher hast Du das denn?
Das habe ich von einem Automechaniker, der (vergeblich) versucht hat, sein Auto hier zuzulassen. Allerdings handelte es sich um einen Ami-Schlitten.

Um (relativ) sicher zu gehen, habe ich mich soeben nochmal erkundigt und erfahren, dass die entsprechende Untersuchung beim ITV € 130,00 kostet.
Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine allgemeine, europäische Betriebserlaubnis vorliegt, was wohl etwas anderes ist als die Homologationsbescheinigung.

Da ich nun schon etwas älter und tütteliger werde und möglicherweise etwas falsch verstanden habe und die Untersuchung bei Sophie bzw. ihren Ingenieurbüros billiger ist, empfehle ich sich an einen Spezialisten zu wenden (was ich sowieso machen würde, da dies zwar etwas Geld kostet, die ganze Sache aber deutlich stressfreier macht)

Ein solcher ist:
Canarauto S.L.
Jesus Gonzales de Chaves Parache
Tel. 670 702 994 (Jesus spricht auch deutsch)
oder Tel. 922 152 072

jegonchapa@wanadoo.es



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__________________
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http://www.brodde-foto.com/

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Ulrich ist offline  
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  #10 (Permalink)
Alt 08.07.2011, 16:04
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Mit Jesus sind wir seit 2 Tagen per Mail in Kontakt. Haben diese von Mobil Trans erhalten. Da zahle ich lieber etwas Kohle, als mich mit den Behörden alleine auseinander zu setzen.

Jetzt sind es noch 65 Tage und wir haben noch einiges mehr zu regeln. Aber dann ist es geschafft und wir sind auch auf der Insel
Schleswigholsteiner ist offline  
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