ich habe schon eine Weile mitgelesen und freue mich auf eine so kompetente und freundliche Community gestossen zu sein.
Ich möchte mir in 3-6 Monaten ein kleines Ferienhäuschen in der Nähe oder in Poris de Abona zulegen, dabei tauchen ein paar Fragen auf.
- Zu den Kaufnebenkosten habe ich gelesen, dass diese etwa 10% ausmachen, ist das richtig?
- Beim Kauf in Spanien muß man darauf achten, dass das Haus nicht finanziell belastet ist, da man diese Ansprüche Dritter mit dem Kauf übernimmt. Woher bekomme ich diese Information, ist der Makler verpflichtet mir das mitzuteilen?
- Zahlreiche Häuser auf den Kanaren sind ohne Genehmigung gebaut, diesen droht der Zwangsabriss. Wie kann ich sicher gehen, dass ein Haus, welches ich kaufen möchte, nicht davon betroffen ist?
- Neben dem Makler ist natürlich ein Notar nötig. Wie ist das mit einem Anwalt, ist der auch nötig?
- Ist die NIE auch für den Kauf eines Ferienhauses nötig?
- Das Ferienhaus soll nicht unbedingt durch Mieteinnahmen (mit)finanziert werden. Trotzdem wäre es schön, wenn ich es hin und wieder an Feriengäste vermieten könnte. Ich habe allerdings irgendwo gelesen, dass man dies nicht darf oder eine Lizens benötigt.
- Lohnt sich die Finanzierung über eine spanische Bank, ist dies für mich überhaupt möglich, wenn ich in Deutschland lebe?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten sowie Tipps geben.
zunächst solltest du darauf achten im norden der insel zu kaufen
- nebenkosten ca. 10%
ja (grunderwerbssteuer, notar, hypothekengebühren etc.)
- information über belastungen
verpflichtet ist der makler nicht, normalerweise ist aber eine klausel über diese dinge bestandteil des kaufvertrages
- baugenehmigung
darüber gibt es bescheinigungen, auch über eine berechtigung das haus als wohnhaus zu nutzen, diese vorlegen lassen
- notar bzw. anwalt
der notar reicht, bei vertragsunterzeichnung muss aber ein übersetzer anwesend sein, falls du nicht fließend spanisch sprichst. der übersetzer muss nicht notariell zugelassen sein. wenn sich die parteien darauf einigen kann es eine beiliebige, zweisprachige person sein.
- N.I.E.
bin nicht 100%ig sicher. als nicht-resident brauchst du evtl. keine.
sowas müsste der makler wissen.
- vermietung
dafür brauchst du dann eine N.I.E., denn die einkünfte musst du versteuern. vermietungen werden seit kurzem genau überprüft. santana hat vor kurzem was darüber gepostet.
- spanische bank
ist möglich und lohnt sich, du musst halt ggf. sämtliche bescheinigungen, einkommensnachweise, steuererklärungen etc. übersetzen lassen.
günstige konditionen bietet die UCI, eine auf hypotheken spezialisierte tochter der santander-bank.
alles ohne gewähr, bin kein anwalt.
falls ich hier etwas falsches geschrieben habe, bitte ich um verzeihung und berichtigung durch kundige.
- vermietung
dafür brauchst du dann eine N.I.E., denn die einkünfte musst du versteuern. vermietungen werden seit kurzem genau überprüft. santana hat vor kurzem was darüber gepostet.
Alles richtig, was Ulrich sagt, dieser hier genannte Punkte bezieht sich aber auf die Versteuerung das wollte ich noch mal hervorheben. Hier muß man unterscheiden. Diese "normalerweise" erforderliche Lizenz hat hier so gut wie kein Mensch! Ich bezweifle auch sehr stark, ob diese jemals vor einem
EU Gericht Stand halten würde. Würde plötzlich die Lizenz wirklich auch in der Praxis Bedeutung haben, wäre Teneriffa quasi von heute auf morgen, frei von Ferienhäusern. Vergiss das also mit der Lizenz. Die Steuer für die Vermietung will der Staat aber sehr wohl! Da viele Mieten von Feriengästen aber vor Ort in bar erfolgen, ist das auch heute für den Staat quasi nicht nachvollziehbar. Natürlich wird dieser Vermieter auch nicht unbedingt seinen Belegungsplan in Internet stellen.
Die Vermittlung von Feriengästen können wir übrigens übernehmen. Siehe auch meine Signatur, oder auf der linken Seite in der Navigation.
zur baugeneghmigung und Belastungen: am besten (wie heisst das teil?) Registerauszug einsehen, da stehen Belastungen drin, wie gross das Grundstück genau ist und was drauf gebaut ist uuuund, wer der wirkliche Besitzer ist
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Hallo,
die Lastenfreiheit bei einem Immoblilienkauf wird durch die sogenannte Nota Simple überprüft. Das ist so eine Art "einfacher Grundbuchauszug". Du solltest Dir auch von der Hauseigentümergemeinschaft (falls Du eine Wohnung kaufst) bestätigen lassen, daß keine Nebenkosten rückständig sind. Auch bei Wasser, Strom und Müll solltest Du Dir vom Verkäufer die letzten Rechnungen und Überweisungsbelege zeigen lassen. Somit kannst Du auch hier etwaige Rückstände ausschliessen.
Also wir unsere Immobilie auf Teneriffa gekauft haben, hatten wir ein interessantes Buch vom Walhalla Fachverlag "Immoblilien kaufen in Spanien" ISBN 3-8029-3500-4
Ich hoffe es gibt diese Buch noch.
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Servus
Baumgartner
"Bayern grüsst Teneriffa!"
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Und immer dran denken. Niemals unter Zeugen beim Makler sagen "Ich kaufe das Haus". Im Gegensatz zu Deutschland, ist in Spanien beim Immobilienerwerb kein Notar erforderlich! Ein mündlicher Vertrag, noch dazu unter Zeugen, kann sehr wohl rechtskräftig sein.
Entstehen irgendwelche Verpflichtungen für mich, wenn ich die NIE jetzt beantrage und mein Wohnsitz in Deutschland ist und bleibt. Solange ich kein Ferienhaus auf TF besitze und somit auch keine Einkünfte erziele, kann die Nie doch einfach in der Schublade verbleiben und ich habe sie in dem Moment, in dem ich sie dann brauche parat(für Ferienhauskauf und eventuelle Vermietung)?!
Ist das richtig?
Und noch eine Frage: Der Registerauszug muß doch eigentlich dem Makler vorliegen oder muß ich den bei einem Amt anfordern. Wenn Amt, wie ist die spanische Bezeichnung dieses Amtes?