@foru 1948: Die Anmeldung bei der Gemeinde hat wohnsitz- und steuertechnisch keine Bedeutung. Auch Personen, die sich hier nur ab und an aufhalten, mussten sich aus diesen oder jenen Gründen bei der Gemeinde anmelden.
Wenn du dich natürlich als Resident registrieren lässt, gibst du damit ja zu erkennen, dass Spanien künftig dein Hauptwohnsitz ist. Die Steuerpflicht ist dann, wie überall, inklusive.
Ich hab aber noch nie davon gehört, dass diese Registrierung an das Finanzamt gemeldet wird. Da musst du wohl selbst aktiv werden. Allerdings: die spanischen Steuerbehörden rüsten massiv auf, haben doch tatsächlich in Madrid einen Zentralcomputer installiert

- und es ist nur eine Frage der Zeit, wann man auf die Idee kommt, das Melderegister intern abzugleichen. Dann gibt es
Post vom Finanzamt an die Herrschaften Residenten. Vorläufig ist man allerdings noch voll damit beschäftigt, die Firmen ins Visier zu nehmen.
Spanien ist aber überfüllt mit Ausländern, die hier insgesamt mehr als 183 Tage wohnen, länger als 6 Monate überwintern, oder sogar - welch eine Frechheit

- hier ganz und gar leben ...... und sich einen feuchten Kehricht um als dies kümmern. Und die das Risiko aufzufliegen, als sehr, sehr gering einschätzen.
Allerdings möchte ich dies nicht als Ratschlag missverstanden wissen, denn es gibt ein schönes deutsches Sprichwort
"Man soll nicht mit eines anderen Arsch durchs Feuer
reiten"
Auf gut deutsch, jeder muss für sich selbst entscheiden, wie er das halten will.