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07.08.2010, 13:59
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Zugereister
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Angestellt mit Sozialversicherung
Hallo zusammen,
ich habe schon viel in eurem Forum gestöbert und viel Interessantes gelesen.
Wir (4 Personen) haben vor, zum Ende des nächsten Jahres nach Teneriffa auszuwandern. Dort möchten wir eine S.L. gründen (mit verschiedenen Dienstleistungen).
Da wir im ersten Jahr sicher noch Startschwierigkeiten haben, möchten wir 2 oder 3 Personen in unserer S.L. mit einem Mindestlohn anstellen, damit diese Sozial- und Krankenversichert sind.
Bei uns in Deutschland geht dies ja ab 420 € monatlich - aber wie ist das auf Teneriffa?
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
Viele Grüße
Siggi
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07.08.2010, 14:46
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Mencey
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das gesetzlich festgelegte monats-mindesteinkommen beträgt € 633,30.
das jahreseinkommen darf nicht unter € 8.866,20 liegen, bei einer langfristigen beschäftigung sind also ggf. 14 mindestmonatsgehälter oder entsprechend höhere monatsgehälter zu zahlen.
diese werte sind gültig für 2010. wie es für 20011 / 2012 aussehen wird - quien sabe?
Geändert von Ulrich (07.08.2010 um 14:58 Uhr)
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07.08.2010, 15:58
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Zugereister
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Hallo Ulrich,
dankeschön für deine Antwort  . Den Betrag hatte ich auch schon gelesen In eurem Forum, aber in Verbindung mit Vollzeitarbeit. Ich dachte nun, für Halbtagsbeschäftigte/Stundenkräfte würde es hier einen anderen Mindestlohn geben, damit diese auch Sozialversichert sind.
Da war meine Frage zu ungenau gestellt- sorry. Aber ev. gibt es das ja nicht auf Teneriffa
Viele Grüße
Siggi
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07.08.2010, 16:24
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Fast-Canario
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Hallo Siggi61,
da wir uns in einer ähnlichen Situation befinden, habe ich auch schon sehr viele Informationen diesbezüglich eingeholt.
So etwas wie "Minijob" oder "Gleitzone", wie in Deutschland, gibt es auf Spanien nicht. Es gibt nur diese "Mindestlohnregelung", wie von Ulrich aufgeführt, und die Besteuerung ist ähnlich wie in Deutschland, sowoh für AG als auch für AN.
Solltest Du etwas anderes herausfinden, bitte mitteilen.
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Gruß Filomena!
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07.08.2010, 16:37
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Zugereister
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Hallo Filomena,
genau das war es, was ich wissen wollte 
Da ist es doch wohl sinnvoller, das wir uns erstmal privat krankenversichern, sonst schiesen die Kosten doch zu sehr in die Höhe
Viele Grüße
Siggi
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07.08.2010, 19:18
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Zugereister
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Hallo nochmal  ,
jetzt fällt mir schon die nächste Frage ein
Wenn ich in einer S.L. einen Arbeitnehmer (Deutsch mit Wohnsitz dann auf Teneriffa) mit dem Mindestlohn einstelle ist er ja Sozialversichert/Krankenversichert.
Wie verhält sich das mit seiner Ehefrau, wenn diese noch keine Arbeit hat? Ist sie dann nach spanischem Recht über ihren Ehemann krankenversichert?
Viele Grüße
Siggi
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07.08.2010, 19:57
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Canario
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Jawoll die Ehefrau ist im prinzip mitversichert, aber dazu muss der Ehemann selbst zur Sozialversicherung gehen und seine Frau in seine Sozialversicherungskarte eintragen lassen.
Es ist also nicht alleine damit getan, dass der Ehemann sozialverisicherungspflichtig angemeldet ist sondern, er selbst muss zur Sozialversicherung gehen und die Ehefrau bei sich eintragen lassen.
Dazu ist, soweit ich weiss, eine Kopie der Heiratsurkunde notwendig. Also am besten sofern möglich eine mehrsprachige Heiratsurkunde aus DE mitbringen. Wenn es diese nicht gibt, hat bei mir eine einfache Übersetzung (also keine offiziell beglaubigte), von mir selbst gemacht, ausgereicht. Ist aber auch schon schätzungsweise 20 Jahre her.
Und nur am Rande ohne Bezug auf das Sozialversicherungsthema: Es ist grundsätzlich zu empfehlen von jedem der hierher auswandert eine Internationale Geburtsurkunde aus Deutschland mitzubringen. Sofern es im zuständigen Standesamt noch keine internationale gibt, dann auf jeden Fall eine deutschsprachige.
Geändert von queru (07.08.2010 um 20:00 Uhr)
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07.08.2010, 20:03
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Fast-Canario
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Hallo siggi61,
über die seguridad social, ist auch die Frau mit familienversichert.
Eine zusätzliche Privatversicherung würde ich dringend empfehlen, da ich davon ausgehe, dass Du momentan schon privat versichert bist, frag da mal nach.
Auch die deutschen Gesellschaften machen oft sehr gute Angebote.
Vorab klären müsst ihr unbedingt, ob die seguridad social auch für die Rente, der nicht arbeitenden Ehefrau aufkommt. Hierfür gibt es keine allgemeine Regelung, bzw. sehr oft Diskussionen. Ihr müsst nach der "Tarjeta Sanitaria Medic. gratuita", der Rentenkarte fragen.
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Gruß Filomena!
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07.08.2010, 21:06
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Zugereister
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Hallo Filomena und auch die anderen,
es geht hier um die 2 Personen, die mit uns auswandern möchten. Die sind hier ganz normal pflichtversichert- aber noch nicht verheiratet.
Weist (oder wisst ihr) auch, ob die Ehefrau mit in die Versicherung kommt, wenn der Ehemann sich freiwillig versichert bei der seguridad social ???
- also, auch wenn man noch keine Arbeit hat (und auch nicht nicht autonom ist) sollte man ja trotzdem versichert sein :-)
Das mit der Rente wäre noch ein weiterer Punkt- aber wichtig wäre zuerst die Krankenversicherung (Zusatz sollte man ja eh noch machen)
Ich selbst bin hier freiwillig versichert (aber in einer gesetzlichen Krankenkasse). Dementsprechend werde auch die seguridad social (in der S.L.) als erste Pflichtversicherung nehmen.
Danke schön für die vielen Infos- wir haben zwar noch ein bisschen Zeit- aber die möchten wir auch nutzen
Viele Grüße
Siggi
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08.08.2010, 09:16
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Mencey
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nichtverheiratete werden als familienangehörige gewertet,und sind auch familienversichert,einfach mal infos bei der s.s. einholen.
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