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Mencey
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Mit "Hausverwaltung" meinst Du bestimmt eine "Eigentümergemeinschaft" ?
Eine "Comunidad de Propietarios" ?
Die wird vor dem Gesetz und der staatlichen Verwaltung durch ihren gewählten Präsidenten vertreten, der, wiederum, diese Funktion für einen bestimmten Akt ( Streit vor einem Gericht, etwa ) an andere Personen delegieren kann, den Sekretär, den Vize- Präsidenten oder einen Honorar-Rechtsanwalt der HG.
Letzterer wird wohl meistens diesen Auftrag erhalten, da die Rechtskunde doch meist von Nöten ist.
Ein "Administrador", der auf Honorarbasis arbeitet und nicht Miteigentümer um Gebäude ist, muss rechtlich gesehen einen Verwaltertitel besitzen.
In der Regel machen das aber oft gut vorbereitete Personen, solange der Staat dies noch nicht kontrolliert.
Es wird erst heikel, wenn es zum Eklat kommt, wo dann eine der Streitseiten diesen Titel reklamiert.
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Geändert von LaTorre (30.06.2010 um 11:00 Uhr)
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