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  #1 (Permalink)
Alt 24.05.2010, 11:45
Neu im Forum
 
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Bausteuer / Gebühren

Weiss jemand ob es neuerdings wirklich so ist, dass die Bausteuer ( ca. 2,5 % vom Bauwert ) schon beim Einreichen des Bauantrages an die Gemeinde zu entrichten ist. Also noch bevor überhaupt die Baugenehmigung gegeben wurde.
Muss dann noch zuzüglich zur Bausteuer eine Baugenehmigungsgebühr bezahlt werden und wenn ja wieviel Prozent wären das vom Neubauwert ?


LG

kiki
kiki ist offline  
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  #2 (Permalink)
Alt 25.05.2010, 11:36
Mencey
 
Benutzerbild von zauberin60
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Mondorf bei Bonn
Beiträge: 3,124
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zauberin60 eine Nachricht über ICQ schicken
Vielleicht hilft Dir dieser link:

http://www.finanztip.de/i/spanien/rp-im-s005.htm#45
__________________
Ich verliere nie die Gelassenheit,
ich kann sie nur nicht immer sofort finden!
zauberin60 ist offline  
Folgender Benutzer sagt Danke zu zauberin60 für den nützlichen Beitrag:
Alfonso (26.05.2010)
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  #3 (Permalink)
Alt 25.05.2010, 16:37
Neu im Forum
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 17
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 6 Danke für 2 Beiträge
Danke liebe Zauberin60
Die Seite kenne ich schon und beantwortet leider nicht ausreichend meine Frage. Man sagte uns , dass die Bausteuer neuerdings schon beim Einreichen entrichtet werde muss, anscheinden war das ja sonst anders. Und ob nun noch zusätzlich eine Baugenehmigungsgebühr fällig wird und in welcher Höhe ( auch noch mal 2,5 % ? ) kann ich leider nicht ersehen.

LG
kiki
kiki ist offline  
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  #4 (Permalink)
Alt 26.05.2010, 09:44
Canario
 
Benutzerbild von sundaynite
 
Registriert seit: 29.12.2008
Beiträge: 178
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 140 Danke für 71 Beiträge
Eventuell könntest Du auch bei der Baubehörde oder Gemeinde nachfragen. Alternativ bei einem Steuerberater. Das ist allemal besser als Forenwissen... und die Auskünfte sind belastbar.
sundaynite ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 26.05.2010, 15:36
Canario
 
Registriert seit: 04.09.2007
Ort: Gran Canaria
Beiträge: 184
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 117 Danke für 64 Beiträge
Schreib doch mal den Namen des Rathauses hier rein bei dem der Antrag abzugeben wäre. Vielleicht kann ich etwas herausfinden.
__________________
www.gran-canaria-insider.info
queru ist offline  
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  #6 (Permalink)
Alt 27.05.2010, 09:03
Neu im Forum
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 17
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 6 Danke für 2 Beiträge
Danke queru,
das ist das Ayuntamiento in Icod de los Vinos.

LG
kiki
kiki ist offline  
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  #7 (Permalink)
Alt 27.05.2010, 17:46
Canario
 
Registriert seit: 04.09.2007
Ort: Gran Canaria
Beiträge: 184
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 117 Danke für 64 Beiträge
Hier haben wir die Verordnung die für die Bausteuer zuständig ist.
http://www.icoddelosvinos.com/ordena...ione_obras.pdf
Sie ist von 2009, wird also aktuell sein.

Ich übersetze frei wie folgt:
Artikel 5.3 besagt, dass der Steuersatz 3% ist
Artikel 5.4 besagt, dass die Steuer fällig wird im Moment des Baubeginns und dass man unter Baubeginn den Moment der Lizenzvergabe versteht, außer man beweist das Gegenteil.
Am Ende des Artikels 8.2 steht, dass für den Fall, dass die beantragte Lizenz abgelehnt wird und auch nicht begonnen wurde zu bauen, man das Recht auf Rückzahlung der gezahlten Beträge hat.


Hier haben wir die Verordnung die für die Berechnung der Baulizenzgebühr zuständig ist: http://www.icoddelosvinos.com/ordenanzasrentas/202.pdf

Artikel 6: Gibt es einen Gebührensatz für die „Obra mayor“, dass wäre z.B. ein Hausbau) und einen anderen für eine „Obra menor“ (kleinere Bauarbeiten).

Obras mayores:
Fläche zwischen 0 und 399 m²: 0,90 Euro/m2
Fläche über 400 m²: 1,05 Euro/m2 aber noch korrigiert mit einem folgender Koeffizienten:
Neubau oder Vergrößerung: 1
Restaurierung historischer Gebäude: 0,5
Sozialbauwohnungen: 0,25

Obras menores:
Wenn ein technisches Projekt erforderlich ist: 150,25 Euro
Wenn kein technisches Projekt erforderlich ist: 90,15 Euro

Artikel 8.1 besagt, dass diese Gebühr in dem Moment fällig wird wenn die städtische Aktivität beginnt und dies ist wenn die Lizenz beantragt wird.


Also mein Fazit: Die Steuer wird bei Erhalt der Lizenz fällig und die Gebühr bei Antragstellung.
__________________
www.gran-canaria-insider.info
queru ist offline  
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu queru für den nützlichen Beitrag:
kiki (27.05.2010), zauberin60 (27.05.2010)
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  #8 (Permalink)
Alt 27.05.2010, 18:30
Neu im Forum
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 17
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 6 Danke für 2 Beiträge
Wow, vielen lieben Dank queru, für diese schnelle und präzise Auskunft ! Du hast mir sehr weiter geholfen.

LG
kiki
kiki ist offline  
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