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Alt 04.01.2010, 10:18
Moonlight
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Hallo Surfer.

Wenn Du meinen Anteil kaufen würdest, bekämst Du die Escretura von mir. Darin wirst Du und die Tochter dann eingetagen. Ihr währet gleichberechtigte Bestizer der Wohnung.
Du müsstest nicht ihren Teil mieten. Du kannst die Wohnung nach Deinen Interessen nutzen, egal ob Du dort Urlaub machst, oder sie vermieten möchtest.
Was nur ratsam ist, Dein Vorhaben mit der Dame ab zu sprechen, da sie die selben Rechte hat, nicht das sich Eure Termine dann überschneiden.
Soviel ich weiß, nutzt sie die Wohnug nur selten.
Konntest Du die Fotos ansehen, die auf meiner Seite sind?
Ich hoffe, ich habe Deine Frage beantwortet.
Solltest Du weitere Fragen haben nur zu.
Einen schönen Tag wünsche ich Dir
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Sorge Dich nicht lebe!

Liebe Grüße von Moonlight
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