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Alt 15.03.2009, 15:50
scchh
Guanche
 
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Zitat:
Zitat von tascaenvivo Beitrag anzeigen
Ich denke einer der in Deutschland eine Bar aufmacht hat neben
Dem Kauf von Inventar nicht noch mal eben 25000Euro für eine GmbH Einlage

Muss man auch nicht, man gründet als erstes die GmbH 12.500 € müssen nachgewiesen werden die zweiten 12.500 können später erbracht werden.
NACH der Gründung kauft die GmbH das Inventar und zwar von der Einlage.
Alles andere macht keinen Sinn, genauso verhält es sich mit einer S.L.

Erst GRÜNDEN, dann AGIEREN, ansonsten ist und bleibt man für die gesamten Geschäftsvorfälle vor Gründung haftbar mit dem gesmaten Persönlichen Vermögen.
Ob ein Forum das notwendige Wissen vermitteln kann mag ich nicht beurteilen, die Warnung finde ich auf jeden Fall sinnvoll
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