Also ich habe den Zettel vor mir
Dort steht, man muss persönlich /oder unter Vorlage der notariellen Vollmacht für eine andere Person erscheinen.
Wenn alle Papiere vorhanden sind, zwischen 9 und 14.00 h bei denen vorstellig werden...
um eine Nummer abzuholen (9.00h)
Certificado de registro central extranjeros -
RESIDENCIA COMUNITARIOS
Erforderliche Dokumente:
1. Gültiger Pass - Original und Fotokopie
2. Antrag (den erhält man am Eingangsinfostand oder unter
WWW.MAP.ES oder unter
www.mir.es - auch über das Konsulat --
3. Zertifikat des Gemeindeamts - Einwohnermeldebescheinigung
ebenfalls Original - plus Kopie desselben
4. Zahlungsbeleg der Bearbeitungskosten 6,70 ? = Modell 790 - auch am Eingangsschalter erhältlich, muss auf der Bank vorher bezahlt sein!
5. 1. Foto
Da steht gar nichts von einer Abmeldung - das Deutsche Konsulat verlangt eventuell sowas... kann man ja erfragen.
Aber da fällt mir ein, es könnte sein (wie immer) dass als Anlage zum Antrag sowas noch gefordert wird.
Wenn man hier dauerhaft ansässig werden will, dann wollen die sicherstellen dass die Leute ein Auskommen haben. Da kann es schon sein, daß die einen Nachweis fordern, damit sie wissen wovon man lebt !!!
Mit An/Abmeldung hat das doch aber nichts zu tun, oder?