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Canario
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Wohnsitzfrage
Das Gesetz sagt ganz klar, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) hier hat, wird er als ansässig angesehen - Anmeldung bei der Ausländerpolizei und beim Gemeindeamt erforderlich - d. h. man muss sich dann aber darüber im klaren sein, daß die Wohnsitzfrage nicht nur eine Frage der "lockenden Vergünstigungen" ist, sondern auch "ungünstige" Anspekte (Steuermittelpunkt, alles ist hier zu versteuern) haben kann...
Natürlich darf man immer einen zweiten Wohnsitz haben (es reicht ja die Adresse eines Freundes in Deutschland)
Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!
Hier angemeldet zu sein kann aber auch zu unvorhergesehenen Problemen führen, die man nicht sofort erkennt:
Z. B., bei der Krankenversicherung, in solchen Fällen (!) schiebt sie den Versicherungsnehmer schnell und gerne auf die spanische Sozialversicherung -ohne Angaben von Gründen, sobald es bekannt wird. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und man sollte sich da vorher bei der Versicherung erkundigen welche Konsequenzen es hat.
(schriftlich geben lassen!)
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