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Alt 13.02.2008, 13:55
birgit_österreich
Mencey
 
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Wow, Anette - das ist toll !
Ich habe jetzt zwei Punkte gefunden, bei denen man evtl. einhaken kann:
Seite 4, Punkt 1: "Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er
→ in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder
→ als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
→ Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mit-gliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitglied-staaten lebt."

Wir sind ja Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates und haben in einem Mitgliedsstaat gewohnt !

Seite 4, Punkt 2: "Kindergeld wird für Kinder - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt,
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wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben."

Auch das trifft zu - Spanien bzw. Teneriffa ist ja wohl Mitgliedsstaat der EU

Aber selbst wenn Deine Kollegen damit nicht weiterkommen - Dir nochmals ein dickes "Danke" !
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Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !
birgit_österreich ist offline  
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